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MEDIATION
Mediation gesetzlich geregelt durch das ZivMediatG
BGBl. I 29/2003.
Zwischenzeitlich in aller Munde, ist Mediation in Österreich
ein bekannter Begriff geworden. Es ist Aufgabe der österreichischen
Mediatoren diesem Verfahren zu etsprechendem Ansehen zu verhelfen.
Dem trägt die neue Gesetzeslage Rechnung, die den Inhalt der
Mediation transparent macht und den Mediator berechtigt sich als „eingetragener
Mediator“ zu bezeichnen.
Was ist Mediation?
Definition und Beschreibung
Was Mediation ist, ergibt sich - rechtlich
ausformuliert- aus dem verabschiedeten Zivilrechts-Mediations-Gesetz
(BGBl. I 29/2003). Dort wird Mediation in § 1 ZivMediatG definiert
als:
„eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit,
bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler ( Mediator)
mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien
systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst
verantwortete Lösung ihre Konfliktes zu ermöglichen.“
Die Mediation dient also Parteien, die bereit sind ihren Streit
selbst in die Hand zu nehmen. Die Aufgabe des neutraler Mediators
ist es sie zu einer Lösung zu führen, die ihren Bedürfnissen
entspricht. Die Parteien vereinbaren daher zu Beginn der Mediation
unter der Leitung eines oder mehrerer Mediatoren an Gesprächen
teilzunehmen, die zur Regelung des anstehenden Streits führen
sollen.
Dabei bleibt die Teilnahme zu den Gesprächen freiwillig. Die
Interessen und Anliegen werden -unter gegenseitiger Achtung der Parteien-
erhoben und die Ziele der Gespräche definiert.
Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen lassen sich nun neue Sichtweisen
gewinnen, die beide Parteien zufrieden stellen können und die
zur Beilegung des Streites führen. Eine draus gewonnene Einigung
wird schriftlich festgelegt. Die Mediation wird also von einem klaren
Strukturablauf getragen für den der neutrale Mediator verantwortlich
ist.
Gesetzliche Regelung
Was ist im ZivMediatdG geregelt?
Das ZivMediatG regelt folgerichtig einerseits die Ausbildungszeiten
im Ausmaß von mindestens 300 Stunden sowie die Inhalte der
Ausbildung und der Fortbildung.Um die Neutralität des Mediators
zu sichern ist es den Parteienvertretern untersagt in derselben Causa
als Mediator tätig zu sein, und ist er ist zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Es regelt klar seine Beratungspflicht und sowie die
Maßgabe einer Haftpflichtversicherung in der Höhe von
EUR 400.000,00 für mögliche Schadenersatzansprüche.
Hintergründe
der Mediation
Worauf basiert die Mediation?
Mediation ist eine Kunst und keine Wissenschaft (1). Dieser Ausspruch
weist daraufhin worum es in der Arbeit des Mediators geht. Bei
vielen Streitigkeiten, nicht nur bei geringen Summen, geht es den
Parteien oft ums Prinzip. Die Kunst des Mediators besteht darin Positionen
der Parteien aufzufinden und was sie erreichen wollen. Dort ist
der Mediator gefordert zuzuhören und zu vermitteln, immer in Anwesenheit
aller beteiligten Parteien. Diese Haltung grenzt die Mediation klar
von Vergleichsverhandlungen ab, die darauf abstellen, eine Angelegenheit
aufgrund eines möglichen Prozessrisikos zu beenden. Dabei bleiben
die Interessen und Wünsche der Vergleichsparteien nicht berücksichtigen.
(1) John Gromola, Vortrag vom 09.03.1999 Klagenfurt
Entwicklung der Mediation
Kurzer Abriss über die Entwicklung
Mediation lässt sich
schlicht als Konfliktvermittlung beschreiben. Dieser Begriff „Mediation“ ist
durchaus nicht neu. So findet er sich bereits im Schlussdokument
des Westfälischen
Friedens von 1648 in dem der von Papst Urban VII entsandte “Friedensmittler
( Mediator Pacis)“ erfolgreich gearbeitet habe. Oder später
und nunmehr als Rechtsbegriff in den USA im Rahmen der Regulierung
von Gewerkschaftskonflikten.
Der Begriff steht für Konfliktregelungssysteme, die von der
Staatsgewalt unabhängig sind, was den wichtigsten Grundsatz
der Mediation definiert. Dabei bleibt im Rechtsstaat das Recht immer
der äußere Rahmen jedes Mediationsverfahrens. Jedes Meditationsergebnis
bleibt im Rahmen der vorgegebenen Rechtsordnung.(2)
Und daraus ergeben sich auch die Grundsätze der Mediation:
Freiwilligkeit, Neutralität, Selbstbestimmung, Begriffe, die
sich mit dem Wort Autonomie zusammenfassen lassen.
(2)Gerhard Falk, Mediation in Österreich, Orac, 2000
Die
Rolle des Rechtsanwaltes in der Mediation
Was kann der Anwalt tun?
Grundsätzlich ergeben sich zwei Rollen
für den Rechtsanwalt.
Einerseits als Mediator und damit als Konfliktlöser in einem
neuen Verfahrenskontext. Die Vorteile dafür liegen auf der Hand.
Der Anwaltsmediator erkennt leicht rechtlichen Beratungsbedarf und
bietet die Kompetenz zur Abfassung einer rechtlich verbindlichen
Einigung. Darüber hinaus ist ein Konfliktfall eine ihm vertraute
Situation.
Andrerseits als nicht ausgebildeter Mediator, als Beratungsanwalt
der Partei. Hier liegt seine Aufgabe darin, die Interessen seiner
Partei aus rechtlicher Sicht zu bewerten und in seinen Ansichten
zu fördern. Gleichzeitig ist wiederum seine rechtliche Kompetenz
in der Festschreibung der Lösung gefordert, die oft eine sinnvolle
Einigung erst ermöglicht. Gerade beim Beratungsanwalt ist ein
Grundverständnis der Mediation gefordert, um seiner Partei bestmöglich
zur Seite zu stehen.
Vorteile der Mediation zu anderen Verfahren
Wo kann Mediation zum Einsatz gelangen?
Die Mediation eignet sich für Streitigkeiten unter Geschäftspartnern
und Gesellschaftern, bei Betriebsübergaben, Umstrukturierungsmaßnahmen,
Konflikten in Teams aber auch Familienstreitigkeiten und Erbrechtssachen.
Das Verfahren führt rasch, diskret und günstig zu Lösungen,
die für beide Parteien annehmbar sind. Der Streit dringt nicht
an die Öffentlichkeit, was den Ruf und das Ansehen der Teilnehmer
wahrt.
Im Gegensatz zu langwierigen Gerichtsverfahren ist die Erzielung
einer Lösung in kürzerer Zeit möglich. Durch den Entfall
der langen Vorbereitungszeiten, die Gerichtsverfahren für die
Beteiligten notwendig machen weg, entstehen für die Partei erheblich
geringere Transaktionskosten und die Abhandlung des Streites kann
in einem engen Zeitrahmen erfolgen. Es bleiben Geschäftsbeziehungen
erhalten und es wird die Eskalation von Konflikten verhindert.
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